Baubüro Helmut Löser
Ingenieur für Hochbau
Tel/Fax 037342/16930/16931

Die individuellen Wünsche des Bauherren bei der jeweiligen Bauaufgabe zu realisieren, ist für mich das oberste Gebot der inhaltlichen Arbeit als Bauplaner. Dabei müssen die rechtlichen Bestimmungen und architektonischen Gesichtspunkte integriert werden.

Leistungen und Preise

Als Bauplaner biete ich Ihnen folgende Leistungen an, wobei die Preise auf der gesetzlichen Grundlage der HOAI aufbauen und damit für den Bauherren nachvollziehbar und kalkulierbar sind.

Kostenloses Beratungsgespräch

Bitte beachten Sie!
Das erste Beratungsgespräch ist immer kostenlos. Hier werden die Grundsteine für die kommende Zusammenarbeit mit Ihnen als Bauherren gelegt und Vorschläge für die Ausführung des Bauvorhabens erarbeitet. Die exakten Vergütungen entsprechend der HOAI richten sich vor allem nach den tatsächlichen Baukosten Ihres Bauvorhabens und dem Schwierigkeitsgrad.

Bauvorbereitende Leistungen

Erarbeitung und Einreichung einer Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt. Hier sollen vor allem die Zulässigkeit von einem Bauvorhaben in einem konkreten Umfeld ausgelotet werden. Diese Leistung ist nur bei  bestimmten Problemfeldern notwendig.

Vorentwurf/Entwurfsplanung

Erarbeitung eines Planungskonzeptes einschließlich der Untersuchung alternativer Lösungen im konkreten Umfeld. Dies umfaßt folgende Arbeiten.

  • Erarbeitung der endgültigen Lösung. Hier arbeite ich sehr intensiv mit dem Bauherren und zeige      Alternativen auf.
  • zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfes.
  • Grundrisse des KG, EG und OG im Maßstab 1:100
  • Einrichtungsplanung um die Möglichkeiten der Raumaufteilung zu dokumentieren.
  • Kostenschätzung für das Gesamtvorhaben und Angebotserarbeitung
  • Erfahrungsgemäß werden dafür bis zu vier Arbeitsgespräche mit dem Bauherren geführt.

Genehmigungsplanung mit Erstellung des Bauantrages

Erarbeitung und Einreichung der Bauantragsunterlagen für das Land Sachsen bei der Bauaufsichtsbehörde.

  • vermaßte Grundrißzeichnung M 1:100
  • vermaßte Schnittzeichnungen M 1:100
  • Ansichtszeichnungen M 1:100
  • Lagepläne mit Darstellung des Gebäudes im Grundstück, der Stellplätze und Nebeneinrichtungen sowie der Höhen M 1:250 oder 1:500
  • Wohnflächenberechnungen nach DIN 277
  • Berechnung des umbauten Raumes, der Grundflächenzahl (GRZ), der Geschoßflächenzahl (GFZ)
und weiterer eventuell notwendiger Unterlagen für die erfolgreiche Bearbeitung Ihres Bauantrages.


Standsicherheitsnachweis

Wärmeschutznachweis nach EnEV und die Erstellung von Energiepässen               


Anforderung einer Stellungsnahme der Versorgungsträger Gas, Wasser, Abwasser
Elektroenergie und Umweltamt


Planung von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen

-    Aufnahme des Istzustandes (Aufmaß) für zwei Arbeitskräfte oder für eine Arbeitskraft  
-    Fahrtkostenberechnung je Entfernungskilometer    
-    Erstellung von vermaßten Zeichnungen M 1:100 (Grundrisse, Schnitt, Ansichten)
    
-    Für die Umbauplanung erhält der Bauherr ein Kostenangebot nach HOAI und Baukosten
    oder es wird ein Zeithonorar Umbauplanung vereinbart.

Ausführungsplanung

Erarbeitung von Werkplänen M 1:50 und detaillierter Darstellung von einzelnen Bauteilen für den         bauausführenden Betrieb. Das ist die Leistungsphase 5 der HOAI. Die Vergütung entspricht  25 % der Gesamtvergütung der Grundleistungen, die sich nach der Honorarzone und den anrechenbaren Baukosten richtet.

Dies betrifft sowohl die Gebäudeplanung als auch die Statik (hier 42 % der Grundleistungen).

Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe

Ermittlung der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen bzw.
Ermittlung der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe. Das sind die Leistungsphasen 6 und 7 der HOAI. Die Vergütung entspricht  14 % der Gesamtvergütung der Grundleistungen, die sich nach der Honorarzone und den anrechenbaren Baukosten richtet.

Baubetreuung (Objektüberwachung)

Überwachung der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Weitere Leistungen wie

  • Überwachung der Ausführungen der Tragwerke nach Statik
  • Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten und der Baufirmen
  • Aufstellen und Überwachung eines Zeitplanes
  • Aufmaßerstellung mit den Baubetrieben
  • Abnahme der Leistungen mit Mängelfeststellung
  • Kostenfeststellungen, Mängelbeseitigung und Übergabe der Bauprodukte

    sind weitere Leistungen der Baubetreuung.
Das entspricht des Leistungsphase 8 der HOAI. Die Vergütung entspricht  31 % der Gesamtvergütung der Grundleistungen, die sich nach der Honorarzone und den anrechenbaren Baukosten richtet.

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