Baubüro Helmut Löser
Ingenieur für Hochbau
Dorfstraße 47, 09465 Cranzahl
Tel/Fax  (037342)16930/16931
Mobil 01727807638
e-mail: h.loeser@freenet.de

Beispielhafter Wegweiser zum Erwerb einer Eigentumswohnung im Wohnpark Richterbusch Cranzahl und im Seniorenwohnpark Vierenstraße Neudorf. Da diese Objekte nicht gebaut wurden kann es nur als Beispiel für spätere Objekte dienen.

1. Nach einem ersten Kontakt erfolgt ein ausführliches persönliches Gespräch über beiderseitig interessierende Fragen.

2. Festlegung über die Größe und Lage der Wohnung mit einer Kaufpreisfestsetzung.

3. Prüfung der Finanzierungsmöglichkeiten mit Variantenvergleich, welches die günstigste Variante für den      Kaufinteressenten ist. Darstellung der Möglichkeiten des Einbaus von Fördermittel bzw. Zulagen, die in die Finanzierung eingebaut werden können.

4. Reservierungsvereinbarung zwischen dem Kaufinteressenten und Verkäufer über die betreffende Wohnung, wobei der Käufer eine Anzahlung in Höhe von 5.000,00 DM auf die Wohnung leistet, welche mit der ersten Kaufpreisrate verrechnet wird ( Eine Rückerstattung erfolgt bei einer Nichtförderung durch die Sächsische Aufbaubank)

5. Sämtlich Unterlagen, die der Käufer für die Finanzierung benötigt, werden dem Käufer zur Verfügung gestellt.

6. Mögliche Eigenleistungen werden herausgerechnet und schriftlich dem Käufer übergeben.

7. Der Erwerber, der sämtliche Unterlagen zur Verfügung hat, kann mit dem Architekt die individuelle Gestaltung seiner Wohnung erarbeiten. Dabei sind grundsätzlich alle tragenden Außen- und Innenwände in ihrer Lage nicht änderbar. Alle anderen statisch möglichen Wünsche können bei einer hohen Freizügigkeit eingearbeitet werden. Käufer und Architekt erarbeiten zusammen den Ausführungsplan mit dem speziell auf dem Erwerber zugeschnittenen Grundriß seiner Wohnung.

8. Notarieller Kaufvertrag

9. Nach Baubeginn wird der Käufer ständig über alle wichtigen Termine informiert. Er erhält die Adressen und Ansprechpartner der jeweiligen Gewerke, um Absprachen über die Ausführung und Sonderwünsche auch direkt mit den Handwerker abstimmen zu können.

10. Zum Richtfest erstellen die Handwerker zusammen mit dem Käufer die Ausstattungspläne über die Lage der in der Baubeschreibung vorgesehenen Einrichtungsgegenstände. Dabei wäre es sehr günstig, wenn der Erwerber bereits über konkrete Vorstellungen z.B. in Form eines Küchenplanes verfügte.

11. Eigenleistung können nach dem erstellten Bauzeitenplan erbracht werden.

12. Die Kaufpreisraten werden nach den vom Notar festgelegten Fälligkeitsvoraussetzungen und des Zahlungsplanes nach der Makler & Bauträgerverordnung vom Verkäufer schriftlich abgerufen.

13. Nach Fertigstellung wird zur Übergabe an den Käufer ein Besichtigungsprotokoll mit allen Rest- oder Mängelarbeiten erstellt, welche dann unverzüglich abgearbeitet werden.

14. Mit der Übergabe und dem Einzug durch die Erwerber beginnt  die Hausverwaltung zu arbeiten und kümmert sich um alle Belange der Eigentümergemeinschaft.

     Die beauftragten Handwerksbetriebe stammen ausschließlich aus unserem Territorium und sind ständig ansprechbar. Damit sind sie ein Garant für Stabilität, Qualität und sehr solide. Wir hoffen, daß Sie zufriedene Kunden unserer Betriebe werden und durch Ihre positiven Erfahrungen für uns werben können.

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